04. März 2021
Mit Urteil vom November 2017 wurde der DBV verpflichtet, für die rechtswidrig ausgesprochenen Sperren nach der Seniorenweltmeisterschaft auf Bali im Jahr 2013 dem Grunde nach Schadensersatz an Dr. Wladow und Dr. Elinescu zu leisten. Im Folgeprozeß hat das Oberlandesgericht Düsseldorf jetzt sämtliche von den Klägern bezifferten Ansprüche gegen den DBV in zweiter Instanz abgewiesen.Das am 17. Februar 2021 verkündete Urteil umfasst 56 Seiten und muss im Einzelnen erst noch bewertet werden.
Das Gericht führt in seiner Urteilsbegründung unter anderem aus, dass die Unwahrheit der Behauptung, die Doktoren hätten damals regelwidrig gespielt, bis heute nicht gerichtlich festgestellt oder sonst geklärt ist.
Es bleibt zunächst noch abzuwarten, ob die Kläger noch ein Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Letzte Aktualisierung: 16. März 2021