Nach Satzung und Verfahrensordnung des des DBV dient die verbandsinterne Gerichtsbarkeit der einvernehmlichen Klärung von Streitigkeiten – und, wenn nötig, der verbindlichen Entscheidung innerhalb des Verbands statt vor staatlichen Gerichten. Zuständig sind u. a. Turnier-Schiedsgerichte, Sportgerichte und Schieds- und Disziplinargerichte auf Vereins-, Regionalverbands- und DBV-Ebene sowie die Disziplinaranwaltschaft. Die Verfahren folgen festgelegten Zuständigkeiten, Fristen und Verfahrensschritten und werden von unabhängigen Richtern geführt.
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